Der Weg
Der Weg zum Motorrad-Führerausweis ist individuell. Mit meinem Tool kannst du den Weg zum Motorrad-Führerausweis ermitteln. Wähle bei jedem Schritt die passende Angabe. Am Schluss des Durchgangs wird dir dann der gesetzlich vorgeschriebene Weg angezeigt.
- 1. Alter: ab 16
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A1 (Kat. F gibt es für Motorräder nicht mehr)
max. 11 kW / 50 ccm kein Tempolimit, Autobahn verboten
- Gesuch um einen Lernfahrausweis ausfüllen
- Sehtest beim Augenoptiker/Augenarzt (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises mitnehmen)
- Gesuch beim Strassenverkehrsamt oder MFK einreichen (Unter 18 Jahren mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters nötig)
- Theorie-Prüfung (Bestätigung über den Besuch des Nothelferkurses erforderlich)
- Erhalt Lehrfahrausweis (gültig 4 Monate)
- Praktische Grundschulung 8 Std. (12 Monate verlängert)
- Verkehrskundeunterricht (VKU) 4 x 2 Std. (wichtig für Anmeldung an die Praktische Prüfung)
- Praktische Prüfung
- Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges Motorrad der Kat. A1 mit max. 50 ccm / 11 kW
- 1. Alter: ab 18
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- 2. Ausgangslage: im Besitz der Kat. A1 / 50 ccm
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- 3. Mögliche Kategorien: A1 125 ccm (max. 11 kW / max. 125 ccm)
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A1 125 ccm
max. 11 kW / max. 125 ccm
- Wer bereits im Besitz der Unterkategorie A1 (ab 16 Jahren) ist, kann ohne weitere Ausbildung oder Prüfung Motorräder bis 125 ccm / 11 kW Leistung fahren.
- 3. Mögliche Kategorien: A beschränkt (max. 25 kW und 0,16 kW/kg keine Hubraumbeschränkung)
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A beschränkt
max. 25 kW und 0,16 kW/kg keine Hubraumbeschränkung
- Lernfahrausweis erforderlich
- Sehtest beim Augenoptiker/Augenarzt (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises mitnehmen)
- Gesuch beim Strassenverkehrsamt oder MFK einreichen
- Erhalt Lernfahrausweis
- Praktische Grundschulung 6 Std.
- Praktische Prüfung
- Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges Motorrad mit 2 Sitzplätzen der Kat. A1 mit max. 25 kW / 0.16 kW/kg
- Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin (ohne weitere Prüfung) aufgehoben. Das heisst, prüfungsfreier Erhalt der unbeschränkten Kategorie A
- 2. Ausgangslage: im Besitz der Kat. B (Auto)
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- 3. Mögliche Kategorien: A1 (max. 11 kW / max. 125 ccm)
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A1
max. 11 kW / max. 125 ccm
- Gesuch um einen Lernfahrausweis ausfüllen
- Sehtest beim Augenoptiker/Augenarzt (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises mitnehmen)
- Gesuch bei Strassenverkehrsamt oder MFK einreichen
- Erhalt Lernfahrausweis (Gültigkeit 4 Monate)
- Praktische Grundschulung 8 Std.
- Keine praktische Prüfung erforderlich. Mit der Bestätigung des Grundkursbesuches und dem Lernfahrausweis kann man die Kategorie A1 im Führerausweis eintragen lassen.
- 3. Mögliche Kategorien: A beschränkt (max. 25 kW und 0,16 kW/kg keine Hubraumbeschränkung)
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A beschränkt
max. 25 kW und 0,16 kW/kg keine Hubraumbeschränkung
- Gesuch um einen Lernfahrausweis ausfüllen
- Sehtest beim Augenoptiker/Augenarzt (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises mitnehmen)
- Gesuch beim Strassenverkehrsamt oder MFK einreichen
- Praktische Grundschulung 12 Std. (LFA mit Grundkursbestätigung bei MFK verlängerbar um 12 Monate)
- Praktische Prüfung
- Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges Motorrad mit 2 Sitzplätzen der Kat. A mit max. 25 kW / 0.16 kW/kg
- Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin (ohne weitere Prüfung) aufgehoben. Das heisst, prüfungsfreier Erhalt der unbeschränkten Kategorie A
- 2. Ausgangslage: ohne Besitz einer Kategorie
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- 3. Mögliche Kategorien: A1 (max. 11 kW / max. 125 ccm)
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A1
max. 11 kW / max. 125 ccm
- Gesuch um einen Lernfahrausweis ausfüllen
- Sehtest beim Augenoptiker/Augenarzt (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises mitnehmen)
- Gesuch beim Strassenverkehrsamt oder MFK einreichen
- Theorie-Prüfung (Bestätigung über den Besuch des Nothelferkurses erforderlich)
- Praktische Grundschulung 8 Std.
- Verkehrskundeunterricht (VKU) 4 x 2 Std.
- Praktische Prüfung
- Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges Motorrad der Kat. A1 mit max. 125 ccm
- 3. Mögliche Kategorien: A beschränkt (max. 25 kW und 0,16 kW/kg keine Hubraumbeschränkung)
-
A beschränkt
max. 25 kW und 0,16 kW/kg keine Hubraumbeschränkung
- Gesuch um einen Lernfahrausweis ausfüllen
- Sehtest beim Augenoptiker/Augenarzt (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises mitnehmen)
- Gesuch beim Strassenverkehrsamt oder MFK einreichen
- Theorie-Prüfung (Bestätigung über den Besuch des Nothelferkurses erforderlich)
- Praktische Grundschulung 12 Std.
- Verkehrskundeunterricht (VKU) 4 x 2 Std.
- Praktische Prüfung
- Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges Motorrad mit 2 Sitzplätzen der Kat. A mit max. 25 kW / 0.16 kW/kg
- Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin (ohne weitere Prüfung) aufgehoben. Das heisst, prüfungsfreier Erhalt der unbeschränkten Kategorie A
- 1. Alter: ab 25
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- 2. Ausgangslage: im Besitz der früheren Kat. A1 (Gesucheingabe LFA bis bis 31.03.2003)
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- 3. Mögliche Kategorien: A beschränkt (max. 25 kW und 0,16 kW/kg keine Hubraumbeschränkung)
-
A beschränkt
max. 25 kW und 0,16 kW/kg keine Hubraumbeschränkung
- Mit Umtausch des alten blauen Ausweises in den neuen Führerausweis (im Kreditkartenformat) erhält man ohne weitere Ausbildung und Prüfung die Berechtigung für die Kat. A beschränkt.
- 3. Mögliche Kategorien: A unbeschränkt (Keine Leistungsbeschränkung, keine Hubraumbeschränkung)
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A unbeschränkt
Keine Leistungsbeschränkung, keine Hubraumbeschränkung
- Gesuch um einen Lernfahrausweis ausfüllen
- Sehtest beim Augenoptiker/Augenarzt (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises mitnehmen)
- Gesuch beim Strassenverkehrsamt oder MFK einreichen
- Erhalt Lernfahrausweis
- Keine obligatorische Ausbildung vorgeschrieben.
- Praktische Prüfung
- Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges Motorrad mit 2 Sitzplätzen der Kat. A mit mind. 35 kW
- 2. Ausgangslage: im Besitz der Kat. A (beschränkt) noch keine 2 Jahre Fahrpraxis
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A unbeschränkt
Keine Leistungsbeschränkung, keine Hubraumbeschränkung
- Gesuch um einen Lernfahrausweis ausfüllen (Kat. A unbeschränkt)
- Sehtest beim Augenoptiker/Augenarzt (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises mitnehmen)
- Gesuch beim Strassenverkehrsamt oder MFK einreichen
- Erhalt Lernfahrausweis (Hinweis: LFA 16 Monate gültig)
- Keine obligatorische Ausbildung vorgeschrieben.
- Praktische Prüfung
- Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges Motorrad mit 2 Sitzplätzen der Kat. A mit mind. 35 kW
- 2. Ausgangslage: im Besitz der Kat. B (Auto)
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A unbeschränkt
Keine Leistungsbeschränkung, keine Hubraumbeschränkung
- Gesuch um einen Lernfahrausweis ausfüllen
- Sehtest beim Augenoptiker/Augenarzt (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises mitnehmen)
- Gesuch beim Strassenverkehrsamt oder MFK einreichen
- Erhalt Lernfahrausweis (Gültigkeit 4 Monate)
- Praktische Grundschulung 12 Std. (LFA mit Grundkursbestätigung bei MFK verlängerbar um 12 Monate)
- Praktische Prüfung
- Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges Motorrad mit 2 Sitzplätzen der Kat. A mit mind. 35 kW
- 2. Ausgangslage: ohne Besitz einer Kategorie
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A unbeschränkt
Keine Leistungsbeschränkung, keine Hubraumbeschränkung
- Gesuch um einen Lernfahrausweis ausfüllen
- Sehtest beim Augenoptiker/Augenarzt (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises mitnehmen)
- Gesuch beim Strassenverkehrsamt oder MFK einreichen
- Theorie-Prüfung (Bestätigung über den Besuch des Nothelferkurses erforderlich)
- Erhalt des Lernfahrausweises (Gültigkeit LFA 4 Monate)
- Praktische Grundschulung 12 Std. (LFA mit Grundkursbestätigung bei MFK verlängerbar um 12 Monate)
- Verkehrskundeunterricht (VKU) 4 x 2 Std.
- Praktische Prüfung
- Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges Motorrad mit 2 Sitzplätzen der Kat. A mit mind. 35 kW
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig und wird nur verlängert, wenn in dieser Zeit der Grundkurs besucht wurde.